Immobilien Versicherungen

Photovoltaikversicherung

Die Photovoltaikversicherung ist eine relativ neue Versicherungsform, die erst seit einigen Jahren zum Einsatz kommt. Sie deckt alle Schäden ab, die dem Immobilienbesitzer an einer auf dem Grundstück oder direkt am Haus installierten Photovoltaikanlage entstehen. Dabei kann es sich z. B. um Schäden handeln, die durch die Einwirkung von Feuer, Hochwasser, Sturm oder Blitzschlag entstehen.

Sie sollten jedoch zunächst die Versicherungsleistungen Ihrer Wohngebäudeversicherung überprüfen, bevor Sie überstürzt eine spezielle Photovoltaikversicherung abschließen. In einigen neueren Versicherungsverträgen zur Gebäudeversicherung ist die Absicherung der Photovoltaikanlage bereits enthalten. Wenn nicht, macht es angesichts des hohen Wertes einer solchen Anlage durchaus Sinn, diese Versicherung abzuschließen.

Bei einigen Gesellschaften ist es sogar möglich, nicht nur die Schäden an der Photovoltaikanlage selbst zu versichern, sondern auch der Ertragsausfall, welcher durch einen Schaden an der Anlage entsteht. Wird die Anlage also beschädigt und der Besitzer kann den damit gewonnenen Strom für eine bestimmte Zeit nicht nutzen, so wird die Versicherung ihm diesen Ausfall finanziell ersetzen. Bei den meisten Versicherern ist der Ertragsausfall allerdings nur gegen Aufpreis im Vertrag enthalten.

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass die Photovoltaikversicherung auch dann einspringt, wenn die Anlage durch Dritte beschädigt oder gestohlen wird. In letzterem Fall wird der Besitzer den kompletten Neuwert der Anlage erhalten, während er bei Beschädigungen jeweils nur eine Entschädigungszahlung erhält.

Zu beachten ist allerdings, dass die Photovoltaikversicherung ausschließlich Schäden an der Anlage selbst reguliert, nicht dagegen Schäden, die durch die Anlage an anderen Einrichtungen verursacht werden. Ergibt sich beispielsweise ein Kurzschluss in der Photovoltaikanlage, der anschließend einen Brand auslöst, bei dem das gesamte Gebäude beschädigt wird, so wird die Photovoltaikversicherung ausschließlich den Wert der Anlage ersetzen, nicht aber die Schäden am Gebäude.


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