Immobilien Versicherungen

Versicherungsfragen Hochwasser

Die Begradigung vieler Flüsse und die Umwandlung von Überschwemmungsgebieten zu Nutzflächen verursacht in Deutschland immer wieder Hochwasser, das auch Siedlungen und Städte betrifft. Das Hochwasser kann dabei erhebliche Gebäudeschäden oder Schäden am anderweitigen Eigentum bedingen. Je nach Ausmaß vom Hochwasser können hunderttausende oder Millionen deutsche Bürger betroffen sein. Da man aus der Vergangenheit jedoch schließen kann, dass sich das Gebäude in einer gefährdeten Situation befindet oder eben nicht, kann der Eigentümer oder Bewohner eine Versicherung gegen die Hochwasserschäden abschließen. Wenn sich das Gebäude in einer gefährdeten Region befindet, dann ist dringend zu einer Hochwasserversicherung angeraten. Diese Versicherung wird natürlich nur versicherte Schäden übernehmen.

Was zahlt die Versicherung gegen Hochwasser?

Es kann nicht pauschal gesagt werden, welche Schäden eine Hochwasserversicherung abdeckt, da es verschiedene Versicherungstypen gibt. So gibt es die DDR Policen, die durch die Allianz übernommen wurden. Hier werden wirklich viele Schäden abgedeckt. Es handelt sich eigentlich um Wohngebäudeversicherungen, die jedoch Hochwasserschäden automatisch abdecken. Diese Versicherung übernimmt Hochwasserschäden an den Gebäuden. Wenn jedoch der Hausrat mit versichert werden soll, dann ist die erweiterte Hausratversicherung der ehemaligen DDR entscheidend. Nur so wird der Hausrat bei einer Überschwemmung mit versichert.

In der heutigen Zeit kann natürlich keine neue DDR Versicherung abgeschlossen werden. Wer sich heute gegen Hochwasserschäden absichern möchte, der sollte die Elementarversicherung wählen, die bei Überschwemmungen, Erdbeben, Erdsenkungen, Erdrutschen oder auch bei hohem Schneedruck greift. Die meisten Versicherer bieten jedoch nur Versicherungen mit Selbstbehalt von wenigstens 10% an. Je nach Lage des Gebäudes kostet die Versicherung zwischen 50 bis 450 Euro im Jahr. Diese Elementarversicherungen tragen meist keine Schäden durch Sturmfluten oder durch Rückstau in der Kanalisation. Gegen letzteres können allerdings oft Sonderklauseln abgeschlossen werden.

Die Elementarschutzversicherung deckt Schäden an den Gebäuden und auch am Hausrat ab.

Versicherungsschutz für jeden?

Das Problem mit der Elementarschadenversicherung ist, dass die Versicherungsgesellschaften einen meist nur dann aufnehmen, wenn in den letzten fünf oder zehn Jahren kein Schaden vorlag. Sollte ein Schaden vorliegen, dann wird die Situation geprüft, um einen möglicherweise mit deutlich schlechteren Konditionen aufzunehmen. Rund 1,5% aller Wohngebäude in Deutschland gelten als nicht Versicherbar, die Eigentümer werden selbst zu unverschämten Konditionen keine Versicherung abschließen können. Wer keine Elementarschadenversicherung abschließen kann, der wird durch die Wohngebäudeversicherung nur gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm und Hagel aufgefangen. Bei einem Hochwasserschaden würde man auf den vollen Kosten sitzen bleiben.

Wenn der Versicherungsschaden eintritt

Wenn der Eigentümer einen Versicherungsschaden bemerkt, dann sollte er diesen umgehend melden, dazu ist er sogar verpflichtet. Zudem ist man als Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, im Rahmen der eigenen Kräfte die Schäden zu begrenzen. Des Weiteren befindet sich der Geschädigte in der Beweispflicht. So sollte an den Schäden nichts gemacht werden, bis der Versicherungsvertreter zur Schadensaufnahme vor Ort war. Sollte dieses nicht gehen, dann sind alle Schäden durch Fotos oder Videoaufnahmen zu dokumentieren. Der Versicherer hat das Recht, sich einige Wochen zur Bearbeitung des Schadens zu nehmen. Der Geschädigte hat erst nach einem Monat ein Anrecht auf eine Zahlung in der Höhe der bereits festgestellten Schäden.

Sollte ein Hochwasser befürchtet werden, dann ist der Versicherungsnehmer bereits dazu verpflichtet, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Er sollte Wertgegenstände aus Kellern und dem Erdgeschoss entfernen, soweit es ihm möglich erscheint. Zudem sollte sich der Versicherungsnehmer Sandsäcke und Sand beschaffen, um die Sandsäcke nach Möglichkeit bereits zu füllen und für den Ernstfall bereitliegen zu haben. Fahrzeuge wären an Orten zu parken, die vom Hochwasser nicht heimgesucht werden.

Wenn man nicht versichert ist

In vielen Fällen spricht die Regierung den geschädigten Hilfen zu. Diese Hilfen werden natürlich nie die vollen Schäden decken können. Zudem werden diese Hilfen nur dann ausgesprochen, wenn die Schäden wirklich bewiesen werden können. Somit sollten sämtliche Schäden mit Fotos und Videos dokumentiert werden.

Wer nicht versichert ist, der wird in jedem Fall auf einen guten Teil der Schadenssumme sitzen bleiben. Sollten es Schäden an Gewerbeflächen oder an gewerblich genutzten Gegenständen sein, dann können diese Schäden über Sonderabschreibungen geltend gemacht werden. Es handelt sich dann um Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Private Schäden können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Die Bürokraten werden jedoch die Einkommensverhältnisse prüfen und von der Gesamtsumme einen sogenannten zumutbaren Eigenanteil abziehen. Aber der restliche Schaden kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Hochwasserschäden für Mieter

Der Vermieter kann nur seinen eigenen Besitz versichern. Wenn die Wohnung vermietet wird und der Mieter Hochwasserschäden an seinem Besitz feststellen muss, dann muss er entweder selber eine Elementarschutzversicherung abgeschlossen haben oder er trägt die Kosten selber. Eine Hausratversicherung allein wird für Hochwasserschäden am Hausrat nicht einspringen. Wer in einer Hochwasserregion eine Wohnung anmietet, der sollte das Erdgeschoss meiden und in Kellern nur Gegenstände mit geringem Wert lagern. Ansonsten sollte der Versicherer um Rat gebeten werden, wie der Hausrat durch eine Elementarversicherung günstig gegen Hochwasserschäden geschützt werden kann.

Wenn der Versicherer kündigt

Der Versicherer verfügt in seiner Versicherung über ein vertragliches Kündigungsrecht. Der Versicherer muss sich demnach nur an die Fristen halten und kann jederzeit kündigen. Wenn dieser Dienstleister annehmen muss, dass der gemeldete Versicherungsschaden kein Einzelfall bleiben wird, dann wird er diese Versicherung in vielen Fällen kündigen. Ein anderer Versicherer wird einen meist nicht annehmen, da im zurück liegenden Zeitraum zu viele Versicherungsschäden geltend gemacht worden sind. Wenn überhaupt, dann wird einem höchstens eine Versicherung gegen deutlich erhöhte Beiträge gewährt. Wenn sich bei einem Hochwasser nur ein kleiner Schaden einstellt, dann kann überlegt werden, diesen nicht zu melden, um für den Fall, dass sich im Laufe der Jahre ein größerer Schaden einstellt, noch versichert zu sein.

Wenn der Versicherer wirklich kündigt und man auch bei einem anderen Versicherer nicht unterkommen wird, dann kann man als Bürger nichts weiter machen, als sich sehr gründlich auf ein kommendes Hochwasser einzustellen. So sollten in Kellern und im Erdgeschoss keine hohen Werte vorzufinden sein. Außerdem sollte man einen Aktionsplan für ein kommendes Hochwasser entwickeln. Sandsäcke und Sand sollten immer bereit liegen, um jederzeit Türen und Fenster sichern zu können. Es bleibt zu hoffen, dass bei einem hohen Hochwasserschaden eine staatliche Unterstützung einen Teil vom Schaden auffangen wird.


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