Immobilien Versicherungen

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist vor allem für Besitzer von vermietetem Wohneigentum sowie für unbebaute Grundstücke obligatorisch. Im Gegensatz dazu lohnt der Abschluss dieser Versicherung für privat genutztes Wohneigentum in der Regel nicht, da hier andere Versicherungsformen - wie beispielsweise die private Haftpflichtversicherung - für etwaige Schäden aufkommen.

Notwendig wird diese Versicherungsform deshalb, da nach der deutschen Gesetzgebung der Besitzer eines Grundstücks beziehungsweise einer vermieteten Immobilie grundsätzlich für alle Schäden verantwortlich ist. Dies umfasst Schäden, die Dritten entweder an ihrem Eigentum, ihrem Vermögen oder auch ihrer Gesundheit entstehen.

Das Ganze lässt sich besser an einem Beispiel erklären: Oftmals werden auf unbebauten Grundstücken Gegenstände wie Baumaterialien und ähnliches gelagert. Der Besitzer des Grundstücks hat nach der deutschen Gesetzgebung nun theoretisch die Pflicht, ständig nach dem Rechten zu sehen und aufzupassen, dass sich durch die auf dem Grundstück befindlichen Gegenstände keine Schäden am Eigentum oder an der Gesundheit Dritter ergeben. Dies ist jedoch in der Praxis kaum möglich. Ebenso verhält es sich bei Grundstücken, auf denen sich Immobilien befinden, die vom Grundstückseigentümer vermietet wurden. Hierbei ist nicht etwa der Mieter dafür zuständig, das Grundstück bezüglich der Gefahren für Dritte ständig zu beaufsichtigen, sondern der Vermieter beziehungsweise der Grundstücksbesitzer. Aber auch hier ist es kaum möglich, die gesetzlich geforderte Aufsichtspflicht in die Realität umzusetzen.

Aus diesem Grund gibt es die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sie reguliert alle Schäden, die Dritten an der Gesundheit, dem Eigentum oder ihrem Vermögen entstehen, sofern sich diese Schäden auf dem Grund und Boden des Versicherungsnehmers ereignet haben. Darüber hinaus fungiert die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung auch noch als Rechtsschutzversicherung. Dabei vertritt sie den Grundstücksinhaber sowohl in Falle von berechtigten Schäden, die Dritten entstanden sind, aber auch bei unberechtigt an den Versicherten herangetragenen Schadenersatzansprüchen. Hierbei kommt die Versicherung sowohl für die Gerichtskosten als auch für die Kosten für das Einschalten von Gutachtern und Anwälten auf.


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