Immobilien Versicherungen

Bauhelfer-Unfallversicherung

Dass der Bau einer Immobilie in der Regel die größte Kostenposition im Leben eines Menschen ist, dürfte jedem klar sein. Viele Bauherren möchten jedoch soviel Kapital wie möglich einsparen und übernehmen daher den größten Teil der Bauarbeiten selbst. Da ein Mensch alleine unmöglich all diese Arbeiten verrichten kann, werden oft Freunde, Bekannte und Verwandte mit eingespannt, die beim Bau der Immobilie helfen.

Da auf einer Baustelle jedoch ein wesentlich erhöhtes Gefahrenrisiko besteht, sollten diese Bauhelfer durch eine spezielle Versicherung abgesichert sein. Genau dafür gibt es die Bauhelfer-Unfallversicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bauhelfer für ihre Mithilfe einen Lohn bekommen oder nicht. Die Bauhelfer-Unfallversicherung kommt grundsätzlich für alle Schäden an der Gesundheit oder den Sachen Dritter auf, die beim Bau einer Immobilie lediglich helfen, also nicht als professionelle Handwerker fungieren.

Der Bauherr ist dabei per Gesetz dazu verpflichtet, die mit ihm auf dem Bau tätigen Helfer bei der Bau-Berufsgenossenschaft anzumelden. Über diese Genossenschaft kann schließlich auch die Bauhelfer-Unfallversicherung abgeschlossen werden. Dabei gibt es keinen pauschalen Beitrag, der für die gesamt Bauphase zu entrichten ist. Die Bauhelfer-Unfallversicherung berechnet sich anhand der geleisteten Arbeitsstunden der Helfer, wobei Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland bestehen. In Westdeutschland sind für die Grundabsicherung zur Zeit 1,50 Euro pro Arbeitsstunde als Prämie zu entrichten, im Osten sind es 1,20 Euro. Die Beiträge entfallen lediglich dann komplett, wenn die insgesamt abgeleisteten Arbeitsstunden aller Bauhelfer nicht mehr als 40 betragen. Wer die gesetzliche Pflicht verletzt und seine Bauhelfer nicht anmeldet, kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro belegt werden.

Wichtig zu wissen ist, dass durch die Bauhelfer-Unfallversicherung nicht nur die Bauhelfer, sondern auch der Bauherr selbst und sogar dessen Ehepartner abgesichert sind. Der Versicherungsschutz besteht aber grundsätzlich nur auf der Baustelle selbst, die An- und Abfahrtswege sind nicht durch diese Versicherung abgedeckt.

Der Bauherr hat grundsätzlich zwei verschiedene Möglichkeiten, eine Bauhelfer-Unfallversicherung abzuschließen. In der ersten, günstigeren Variante sind alle Bauhelfer pauschal abgesichert, ohne dass die einzelnen Namen genannt werden müssen. Diese Variante weist allerdings einen etwas reduzierten Leistungsumfang auf. In der zweiten Variante muss jeder Bauhelfer beim Namen genannt und im Versicherungsvertrag aufgeführt werden. Die Kosten hierfür sind zwar etwas höher, der größere Leistungsumfang rechtfertigt dies aber.


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